Brandschutz im Krankenhaus

Dienstag, 8. Mai 2012 18:44

Zugestellte Gänge, brennbare Baumaterialien, fehlende Rauchmelder, unbeleuchtete Rettungswegzeichen – folgt man der Recherche eines Plusminus-Beitrags zum Brandschutz in deutschen Krankenhäusern zeigt sich: er weist gravierende Mängel auf.

Dabei ist ein funktionierendes Brandschutzsystem gerade in Krankhäusern besonders wichtig, halten sich dort doch viele Menschen auf, die sich nicht selbst retten können. Einige sind verletzt, andere frisch operiert, bei manchen ist die Wahrnehmung durch die Einnahme von Medikamenten stark beeinträchtigt. Sie alle sind beim Ausbruch eines Feuers auf fremde Hilfe angewiesen.

Top-Thema Brandschutz
Was einen mindestens verwundert: Vorbeugender Brandschutz ist immer ein Top-Thema. Egal, ob man in Deutschland ein Restaurant oder Geschäft eröffnen oder eine Werkstatt betreiben will – detaillierte Brandschutzvorschriften gehören zur Tagesordnung. Doch ausgerechnet in einem so hochsensiblen Bereich wie einem Krankenhaus, in dem es neben hilfsbedürftigen Patienten auch hochwertige Technik zu schützen gilt, ist der Brandschutz nicht einheitlich geregelt.

Brandschutz ist Ländersache
Brandschutz ist Ländersache, es gibt weder bundeseinheitliche Regelungen für den Brandschutz in Krankenhäusern noch eine Musterbauverordnung. Die könnten die Bauminister der Bundesländer vereinbaren, doch danach sieht es nicht aus. Sie halten genormte Regelungen für nicht geeignet, Lösungen müssten sich am vorgefundenen Bestand orientieren.

Eine Frage des Ermessens
Demnach liegt es im Ermessen der Kliniken, Brandschutzkonzepte zu erarbeiten und umzusetzen. Doch es hapert schon am Einsatz von Brandschutzmeldern, wie Brandschutzexperte Jörg Reintsema, Professor am Institut für technische Gebäudeausrüstung an der Fachhochschule Köln, weiß. Er hat über 700 Krankenhausbrände ausgewertet, demnach werden die Patienten in rund 70 Prozent aller Räume noch nicht einmal mit Rauchmeldern überwacht.

Jede Sekunde zählt
Dabei gelten schon solch einfach zu installierende Brandmeldeanlagen als Lebensretter. Je schneller die Feuerwehr alarmiert wird, desto schneller kann sie helfen – und Menschenleben retten. Das gilt auch und gerade für Krankenhäuser. Hier sollten ausgefeilte Brandschutzkonzepte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein.

Mehr zum Thema:
Brandschutz: Wie in Krankenhäusern geschlampt wird
Plusminus-Beitrag vom 14.03.2012 in der ARD Mediathek

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Einbaudokumentation von Brandabschottungen

Freitag, 30. März 2012 14:16

Bei Abschottungen, die Versorgungsleitungen zwischen verschiedenen Brandabschnitten sichern sollen, treten immer wieder Mängel auf. Besonders die fehlende Kennzeichnung und Dokumentation sind ein Problem. Das ist im Schadensfall nicht unerheblich, denn nur mit beweiskräftigen Belegen ist sachgerechter Brandschutz nachzuweisen – und so eine rechtliche Entlastung der Verantwortlichen möglich.

Im Schadensfall auf der sicheren Seite
Hier besteht akuter Handlungsbedarf für alle Beteiligten, um die Ausführungsqualität der Abschottungen auf gesetzes- und zulassungskonformer Ebene zu belegen. Eine ebenso sichere wie einfach auszuführende Möglichkeit ist die Verknüpfung der Baustelle mit einer digitalen Dokumentation per DocuKombi Strip.

Der DocuKombiStrip
Bei dem kombinierten Verfahren erhebt der Monteur auf der Baustelle alle notwendigen Daten. Er kennzeichnet die Brandabschottung mit einer Schott-ID, so dass die Daten eindeutig und dauerhaft zugeordnet werden können und auch leicht wiederzufinden sind. Der DocuKombiStrip beinhaltet alle Teile, die hierfür notwendig sind:

  • Zwei Kennzeichnungsschilder, von denen mindestens eines laut Zulassung an der Abschottung angebracht werden muss.
  • Den Kennzeichnungsstreifen, mit dem die Abschottung selbst markiert wird.
  • Die Regelkarte, die zur Erhebung der notwendigen Daten dient und auch direkt als Übereinstimmungsbestätigung genutzt werden kann.

So funktioniert’s

Einbau des Kennzeichnungsstreifens

Abbildung 1: Einbau des Kennzeichnungsstreifens - Der Kennzeichnungsstreifen für die Abschottung wird in die Öffnung gelegt. Damit wird das Schott mit der eindeutigen Schott-ID versehen, die auch nach Durchführung der Schottmaßnahme von beiden Seiten der Öffnung zu erkennen ist.

Einbau der Abschottung

Abbildung 2: Einbau der Abschottung - Die Abschottung wird entsprechend den Vorgaben der Zulassung in die Öffnung eingebaut.

Anbringen des Schottschilds

Abbildung 3: Anbringen des Schottschilds - Die Abschottung wird mit dem vorgeschriebenen Kennzeichnungsschild versehen, auf dem vermerkt ist, welches Schottsystem verwendet wurde, welche Feuerwiderstandsdauer die Abschottung besitzt, wann und von wem sie eingebaut wurde.

Datenaufnahme

Abbildung 4: Datenaufnahme - Alle für die digitale Dokumentation geforderten Daten werden auf einer Regelkarte festgehalten.

Fotodokumentation nach Fertigstellung

Abbildung 5: Fotodokumentation nach Fertigstellung - Nach Abschluss der Arbeiten am Schott wird die Abschottung so fotografiert, dass die Schott-ID erkennbar ist. Dadurch ist die spätere Identifikation der Abschottung möglich.

 

Datenübertragung via Internet

  • Die Daten der digitalen Dokumentation werden vom Monteur über eine Internetverbindung in einer Datenbank hinterlegt. Dort finden sich alle Datensätze zu den Abschottungen des Auftrags.
  • Die einzelnen Schott-IDs werden mit Hilfe des Aktivierungscodes auf der Regelkarte im System aktiviert. Dabei wird der genaue Standort (Raum/Gebäude) der Abschottung festgelegt.
  • Alle relevanten Daten (Erstellungsdatum, Feuerwiderstandsklasse der Wand/Decke und der Abschottung, Zulassungsnummer des verwendeten Schottsystems) werden eingegeben und die digitalen Fotos der Abschottung hochgeladen.
  • Ist der Datensatz vollständig erstellt, wird er freigegeben. Durch einen neutralen Zeitstempel und die Login-Daten des Anwenders wird gespeichert, wann und von wem die Daten im System hinterlegt wurden.
  • Nach Freigabe des Datensatzes wird die digitale Übereinstimmungserklärung erzeugt, die alle notwendigen Zulassungsdaten enthält. Diese ist digital signiert, Ausdruck und Ablage in Papierform entfallen.

Lückenloser Qualitätsnachweis
Alle Daten werden im System dauerhaft gespeichert und sind auch nach Abschluss des Bauauftrags jederzeit aufrufbar. Werden Nachbelegungen der Abschottung durchgeführt, können weitere Datensätze hinzugefügt werden, die gesamte Schotthistorie wir abgebildet. So entsteht eine lückenlose, beweiskräftige Dokumentation, die die Qualität der Ausführung jederzeit abrufbar macht.

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Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601

Freitag, 2. März 2012 9:37

Flucht- und RettungsplanKlare Sache: Flucht- und Rettungspläne sollen den Betrachter in Gefahrsituationen in öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden zum nächstmöglichen Ausgang ins Freie oder zu einem sicheren Ort leiten. Sie zeigen einen aufs Wesentliche reduzierten Geschossgrundriss oder den Lageplan einer großflächigen Anlage und enthalten aussagekräftige grafische Symbole, die auch die Lage der Erste-Hilfe- und der Brandschutzeinrichtungen (z. B. Feuerlöscher) sowie die der Sammelstellen anzeigen. Damit sie schnell und für Jedermann verständlich sind, wurden von der Internationalen Organisation für Normung (ISO) mit der DIN ISO 23601 die Gestaltungsgrundlagen für Flucht- und Rettungspläne international standardisiert.

DIN ISO 23601 löst DIN 4844-3 ab
Die DIN ISO 23601 ersetzt das hierzulande bisher verwendete Regelwerk der DIN 4844-3 des Deutschen Instituts für Normung e.V. (DIN) und bringt einige Änderungen auch in der Sicherheitskennzeichnung in Arbeitsstätten mit sich:

  • der Standort des Betrachters wird im Plan in Blau (statt in Gelb) markiert
  • Fluchtwege werden zukünftig in Grün dargestellt
  • in den Fluren werden Fluchtrichtungsangaben durch grüne Pfeile (und nicht mehr durch Rettungszeichen) abgebildet
  • die Plangröße darf DIN A3 und der Maßstab 1:250 nicht unterschreiten

Internationale Sicherheits- und Brandschutzzeichen
SicherheitszeichenZudem enthält die neue Norm internationale Sicherheits- und Brandschutzkennzeichen nach ISO 7010. Die Problematik: Die DIN ISO 23601 ist bereits in Kraft getreten und auch anzuwenden, die Vereinheitlichung der Sicherheitszeichen nach ISO 7010 aber noch nicht. Da sich die Verbots-, Warn-, Gebots-, Rettungs- und Brandschutzzeichen von den bisher in Deutschland verwendeten Zeichen unterscheiden, stellt sich die Frage, wie neue Flucht- und Rettungspläne anzufertigen sind.

Neues Layout, alte Symbolik
Das Layout der Fluchtpläne ist ab sofort nach ISO 23601 zu erstellen. Bis die Regelwerke gemäß ISO 7010 überarbeitet und die Sicherheitszeichen angepasst sind, kann weiterhin die Fluchtwegsymbolik nach DIN 4844-3 verwendet werden. Dies gilt vor allem, wenn ein neuer Plan ergänzend in ein bereits bestehendes Fluchtplansystem eingefügt wird. Denn: Pläne und Zeichen sind im gesamten Betrieb einheitlich zu verwenden, ein Nebeneinander alter und neuer Pläne und Symbole ist nicht erlaubt. Werden neue Pläne erstellt, empfiehlt es sich, auch die neuen internationalen Zeichen zu verwenden. Die Erfahrung zeigt, dass die Behörden neue Pläne mit alter Symbolik nicht mehr genehmigen. Wenn die neue Symbolik verwendet wird, sind die Mitarbeiter und Besucher entsprechend zu schulen. Sofern ein Betreiber einer Arbeitsstätte keine baulichen Veränderungen vornimmt, muss er die bestehenden Flucht- und Rettungspläne auch nicht ändern.

Generell gilt
Flucht- und Rettungspläne sind an gut sichtbaren Stellen im Eingangsbereich eines Gebäudes, im Treppenhaus oder Flur anzubringen und stellen das Verhalten im Gefahr- oder Katastrophenfall dar. Zudem sind sie nach wie vor alle zwei Jahre auf Aktualität zu überprüfen.

Noch Fragen?
Sollten Sie noch Fragen bzgl. der Umsetzung der geltenden Gesetze, zu Sicherheitsvorschriften, Regeln und Normen der Brandschutzdokumentation haben, helfen wir Ihnen gerne weiter!

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DIN 1988-600: “Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen mit Feuerlösch- und Brandschutzanlagen”

Mittwoch, 18. Januar 2012 11:36

Seit die neue Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Kraft getreten ist, erreichen uns immer wieder Anfragen bezüglich der Auswirkungen auf Besitzer von Löschwasseranlagen. Fakt ist: Die neue “Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch” besagt, dass Trink- und Löschwasseranlagen regelmäßig auf Bakterien wie Legionellen oder andere gefährliche Keime hin untersucht werden müssen. Diese Regelung ist ausnahmslos verpflichtend, Bestandsschutz für Altanlagen gibt es nicht.

Verunreinigung des Trinkwassers durch Löschwasser ausschließen
Um den neuen Anforderungen der Trinkwasser-Hygiene-Richtlinie zu entsprechen, ergibt sich für Betreiber von Löschwassersystemen nach DIN 1988-600 die Auflage zur grundsätzlichen Trennung zwischen ihrem Trink- und ihrem Löschwassernetz. Hintergrund ist: Löschwasser unterliegt einer Stagnation und kann daher Rohrmaterial und auch biologische Keime anreichern. Damit das Löschwasser nicht zurücklaufen und das Trinkwasser verunreinigen kann, müssen zwei getrennte Wasserkreislaufsysteme parallel nebeneinander betrieben werden.

Wann besteht Handlungsbedarf?
Besitzer von Löschwassersystemen, deren Löschwasserleitung am Rohrleitungssystem des Trinkwassers angeschlossen ist, sollten ihr System einer Prüfung unterziehen. Wenn ein Wandhydrant, ein Überflur- oder ein Unterflurhydrant am Trinkwassersystem angeschlossen ist, besteht zu 99 Prozent Handlungsbedarf. Dringender Handlungsbedarf besteht natürlich auch dann, wenn sich bei der Entnahme von Trinkwasser bereits Verfärbungen, Trübungen oder unangenehmer Geruch wahrnehmen lassen. Das ist ein deutliches Indiz für Mängel innerhalb des Leitungssystems, das zeigt, dass die Trennung zwischen der Trink- und der Löschwasserleitung nicht gegeben ist. In diesen Fällen muss eine Lösung gefunden werden, die die Funktionalität der Trink- und Löschwasseranlage garantiert – und gleichzeitig den hohen Qualitätsanforderungen der TrinkwV entspricht.

Welche Möglichkeiten der Umrüstung gibt es?

Druckerhöhungs-Anlage der Baureihe Feuercell

Es gibt mehrere Möglichkeiten zur Systemtrennung: Entweder man baut eine Trennstation oder eine Druckerhöhungsanlage mit Vorlagebehälter ein. Dennoch: Ferndiagnosen lassen sich nicht stellen. Darum empfehlen wir Ihnen – vor allem, wenn Sie unsicher sind – eine Begutachtung durch unsere speziell geschulten Mitarbeiter vor Ort. Anhand der Analyse zeigt sich, welche Möglichkeiten zu einer Umrüstung bestehen. Die Lösung entspricht dann natürlich nicht nur dem neuesten Stand der Technik, sondern ist auch eng mit den Auflagen der Brandschutzbehörden abgestimmt, so dass auch der Brandschutz weiterhin gewährleistet ist.

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns: Wir stehen Ihnen von der Beratung über die Planung bis zur Umrüstung und Wartung gerne zur Seite!

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Guten Rutsch!

Mittwoch, 28. Dezember 2011 9:25

Silvester naht – und damit auch die große Knallerei. Das ebenso farbenfrohe wie lautstarke Spektakel geht auf einen alten Brauch zurück: Schon unsere Ahnen hofften, mit dem Getöse zum Jahreswechsel die bösen Geister zu vertreiben. Während die alten Germanen dafür Rasseln und Peitschen nutzten, begrüßten die Menschen im Mittelalter das neue Jahr mit Pauken und Trompeten.

Pyrotechnische Gegenstände für Vergnügungszwecke
Heute verwenden wir pyrotechnische Gegenstände für Vergnügungszwecke, so der offizielle, etwas sperrige Begriff der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) für Feuerwerksraketen und -knaller. Diese werden nach dem Umfang der Effekte und der von ihnen ausgehenden Gefahr in verschiedene Klassen eingeteilt.

Die Feuerwerksklassen
Pyrotechnische Produkte der Klasse 1 gelten als Kleinstfeuerwerk. Darunter fallen Feuerwerksscherzartikel und -spielwaren wie Tischfeuerwerk, bengalisches Feuer und Wunderkerzen. Sie sind meist ohne gesetzliche Einschränkung verwendbar und dürfen unter Aufsicht auch von Kindern und Jugendlichen abgebrannt werden. Zu den Produkten der Klasse 2 zählen die allseits bekannten Silvesterraketen und Chinaböller. Sie dürfen nur von Erwachsenen gekauft und gezündet werden. Für die Verwendung noch höherer Kategorien bedarf es einer speziellen Erlaubnis.

Wann geht’s los?
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Klasse 2 ist in Deutschland nur an den letzten drei Werktagen des alten Jahres erlaubt. § 23 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) folgend, dürfen sie am 31. Dezember und 1. Januar von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Sicherer Umgang mit Knallern & Co
Die gesetzliche Regelung zum Verkauf und zur Verwendung von Knallern macht durchaus Sinn, denn der unsachgemäße Umgang mit Feuerwerkskörpern führt alljährlich zu schweren Verletzungen und Bränden. Damit bei Ihnen in der Silvesternacht nicht die Feuerwehr anrücken muss, sondern Sie sicher rüber kommen, sollten Sie folgende Hinweise beachten:

  • Kaufen und verwenden Sie nur Feuerwerkskörper mit Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
  • Machen Sie sich frühzeitig und bei klarem Verstand mit den Gebrauchsanweisungen Ihrer Feuerwerkskörper und -raketen vertraut
  • Bewahren Sie Feuerwerkskörper getrennt von Streichhölzern oder Feuerzeugen und außerhalb der Reichweite von Kindern auf
  • Schließen Sie in der Silvesternacht Fenster und Balkontüren
  • Verwenden Sie keine beschädigten Feuerwerkskörper
  • Brennen Sie Tischfeuerwerk nur auf feuerfesten Unterlagen und nicht in der Nähe von leicht entzündbaren Materialien ab
  • Zünden Sie Feuerwerkskörper der Klasse 2 ausschließlich im Freien
  • Halten Sie Feuerwerkskörper nicht in der Hand während sie abbrennen
  • Starten Sie Raketen immer senkrecht und nur im Freigelände (Garten, Straße); als ideale Startrampe gilt eine leere Flasche in einer Getränkekiste
  • Achten Sie darauf, dass Raketen oder Knaller auf ihrer Flugbahn gegen keinerlei Hindernisse stoßen können
  • Zielen Sie mit Feuerwerkskörpern niemals auf Menschen und Tiere
  • Gefährden Sie beim Zünden lauter Knallkörper keine Menschen und Tiere
  • Lassen Sie bereits angezündete oder nicht explodierte Feuerwerkskörper liegen
  • Halten Sie für den Ernstfall einen Feuerlöscher oder einen Eimer mit Wasser bereit

Viel Spaß beim Böllern und ein frohes neues Jahr wünscht das Team von Buschenhofen + Partner!

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Advent, Advent, ein Lichtlein brennt …

Mittwoch, 23. November 2011 11:46

Weihnachten steht vor der Tür! Das Fest der Liebe ist allerdings auch ein Fest der Gefahren. In der Adventszeit entstehen in deutschen Haushalten Jahr für Jahr rund 15.000 Brände. Verursacht werden diese Brände zumeist durch brennende Kerzen, die von der Adventsdekoration auf das Mobiliar übergreifen.

Doch so weit muss es gar nicht kommen, wenn Sie ein paar Tipps beherzigen. Damit Sie und Ihre Lieben eine ebenso schöne wie sichere Adventszeit erleben, haben wir die wichtigsten Brandschutztipps für Sie zusammengestellt:

  • Stellen Sie Kerzen immer in einen sicheren Kerzenständer
  • Stellen Sie Adventskränze immer auf einen schwer entflammbaren Untergrund
  • Vermeiden Sie es, Kerzen bei offenen Fenster oder sogar in der Zugluft brennen zu lassen
  • Achten Sie auf einen ausreichenden Abstand zwischen brennenden Kerzen und umliegenden Gegenständen oder wehenden Vorhängen
  • Lassen Sie Kerzen, Adventskränze oder -gestecke nicht unbeaufsichtigt brennen
  • Lassen Sie Kinder niemals mit brennenden Kerzen alleine in einem Raum
  • Lassen Sie die Kerzen eines Adventskranzes oder -gestecks nicht bis auf das Tannengrün herunterbrennen

Für den Betrieb elektronischer Lichterketten empfehlen wir:

  • Kaufen und verwenden Sie nur Lichterketten mit dem Siegel für Geprüfte Sicherheit (GS-Zeichen)
  • Tauschen Sie defekte Lämpchen schnell aus, um die Überhitzung der noch funktionsfähigen Leuchtmittel zu vermeiden
  • Vermeiden Sie den direkten Kontakt und die Nähe von leuchtenden Birnen und weiterer Dekoration aus schnell entflammbaren Materialien wie Stroh oder Filz

Generell gilt: Stellen Sie in die Nähe von brennenden Kerzen einen Wassereimer oder Feuerlöscher, um schnell reagieren und Brände schon während der Entstehung löschen zu können.

Im Ernstfall sollten Sie nicht zögern, die Feuerwehr zu rufen. Die bundesweite Rufnummer lautet 112.

Mit all diesen Tipps im Gepäck wünschen wir Ihnen einen besinnlichen Advent!

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